- Schuldbetrag
- Schụld|be|trag, der: geschuldeter Betrag.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Tibetischer Abakus mit losen Steinen — Tibetischer Finanzbeamter im Museum der Burg von Gyantse mit einem Rechenbrett Ein Tibetischer Abakus mit losen Steinen (tib.: rde u rtsis) ist ein Rechenhilfsmittel zur Durchführung von Rechenaufgaben und insbesondere von Umrechnungen von… … Deutsch Wikipedia
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon
Passivsaldo — Passivsaldo, bei der kaufmännischen Abrechnung der Schuldbetrag, der sich für den einen Kontrahenten ergibt und mit welchem derselbe belastet wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Postauftrag — (früher Postmandat, franz. Ordre de recouvrement, ital. Ricossione), Verfahren a) zur Einziehung von Schuldbeträgen bis zu 800 Mk., b) zur Einholung von Wechselakzepten durch die Post. Der P. wurde zuerst von der deutschen Reichspost, das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prozessaval — ist im Bankwesen ein Avalkredit, der sich aus dem Zivilprozessrecht ergibt und zur Abwendung oder Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt wird. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Folgen … Deutsch Wikipedia
Soll — Sọll das; s; nur Sg; 1 die Arbeit oder Leistung, die jemand (nach einem Plan) erfüllen muss ≈ Norm <ein Soll festlegen; das Soll erfüllen>: Ich habe mein Soll erfüllt, jetzt kann ich nach Hause gehen || K : Sollstärke, Sollwert,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Indexklausel — Ịn|dex|klau|sel 〈f.; Gen.: , Pl.: n; Wirtsch.〉 Wertsicherungsklausel, die einen Schuldbetrag bis zu seiner Zahlung an mögliche Erhöhungen bestimmter Preisindizes koppelt … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Erfüllungsort — Leistungsort; Ort, an dem die Schuld zu erfüllen ist, im Zweifel ⇡ Wohnsitz bzw. gewerbliche Niederlassung des Schuldners bei Entstehung der Schuld (§ 269 BGB); vgl. ⇡ Holschuld. Bei ⇡ gegenseitigen Verträgen (z.B. Kauf) kann E. für beide Teile… … Lexikon der Economics